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Standards of Care Die juristische Vorgehensweise bei der Namens- bzw. Personenstandsänderung wird seit 1980 durch das Transsexuellengesetz (TSG) geregelt. Seit 1997 gibt es die "Standards zur Behandlung und Begutachtung von Transsexuellen" der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung, in der die medizinischen Behandlungswege standardisiert werden.
Kritische Anmerkungen zu den 'Standards of Care'

Nachdem die "Standards" nun seit etwa einem Jahr angewandt werden, stellt sich für uns Betroffene immer mehr heraus, daß diese Festschreibung der Behandlungsstrategie auch viele Nachteile mit sich führt.

Was bedeutet eigentlich 'Diffentialdiagnose'? Bericht über einen Vortrag des Kieler Sexualmediziners und Gutachters Dr. Bosinski über die Begutachtung im allgemeinen und die Differentialdiagnose bei Transsexuellen im besonderen.

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10.02.2000 © VIVA TS Selbsthilfe

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