Schreibarbeit
Wie reagieren Versicherungsunternehmen auf die Vornamensänderung
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Persönliche Erfahrungen
Nun war es also geschafft! Ich hatte die Vornamensänderung samt
gerichtlichem Bescheid in der Tasche. Hochmotiviert machte ich mich
sogleich daran, allen Behörden und Instituten meine neue Identität
mitzuteilen.
Ein nicht unbeachtlicher Teil davon betraf alle möglichen Versicherungen:
Krankenversicherung, Sozialversicherung, Autoversicherung, Haftpflicht-
und Unfallversicherung und schließlich die Lebensversicherung.
Jedem Brief, den ich verschickte, legte ich eine Kopie des Gerichtsbescheids
bei, in der Hoffnung, lästigen Rückfragen aus dem Weg zu gehen.
Am schnellsten hat meine Krankenversicherung reagiert. Sie hatte mir
übrigens schon vor einem knappen Jahr ohne gesonderten Antrag (!)
eine neue Versicherungskarte ausgestellt, zwar noch mit alter Geschlechtskennzeichnung,
aber bereits mit richtigem Vornamen. Ich führte schon damals den
Schriftverkehr unter meinem weiblichen Namen. Und nun bekam ich wieder
eine neue Karte, diesmal mit korrekter Geschlechtskennung: ungerade
Doppelziffernblöcke am Ende der Versicherungsnummer für weiblich.
Auto-, Haftpflicht und Unfallversicherung trudelten auch bald ein.
Alle Unternehmen stellten mir neue Versicherungspolicen aus, die keinerlei
Rückschlüsse auf früher zuließen. Dem Kfz-Versicherungsgeber
habe ich übrigens in meinem Anschreiben zusätzlich eine Kopie
meines neu ausgestellten Kfz-Scheins beigelegt. Das Unternehmen bietet
auch Lebensversicherungen an und hat mir gleich einen vorab (auch hinsichtlich
des Geschlechts korrekt) ausgefüllten Antrag zum Abschluß
einer Lebensversicherung zugesandt. Da ich damit jedoch bereits versorgt
bin, ging ich nicht weiter darauf ein. Außerdem hat auch meine
Lebensversicherung schnell und unkompliziert die Vornamensänderung
bearbeitet.
Einzig bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin
(BfA) benötigte ich zwei Anläufe. Bereits meinem ersten Brief
legte ich eine Kopie des Gerichtsbescheids bei, die ich von der Münchener
Beratungsstelle der BfA beglaubigen ließ. Dabei stellte ich neben
der Bekanntgabe der Vornamensänderung den Antrag, in der Rentenversicherungsnummer
die Seriennummer hinsichtlich der Geschlechtskennziffer zu ändern.
Dieses Verfahren wurde von den Rentenversicherungsträgern auch
bei Vornamensänderung nach § 1 TSG einheitlich beschlossen
und 1991 Bundesarbeitsminister Blüm mitgeteilt. Eine Null nach
dem Buchstaben steht für männlich, eine Fünf für
weiblich. Nach einigen Wochen bekam ich dann tatsächlich einen
neuen Sozialversicherungsausweis mit richtigem Vornamen, aber immer
noch mit alter Seriennummer. Also habe ich das Ding durchgestrichen,
wieder zurückgeschickt und meinen Antrag wiederholt. Und beim zweiten
Mal war denn auch die Seriennummer geändert.
Rückblickend habe ich bei keiner Versicherung große Schwierigkeiten
mit der Vornamensänderung gehabt. Manchmal klappte es vielleicht
nicht gleich beim ersten Mal, aber mit ein bißchen Geduld und
sachlicher Argumentation kommt man meistens ans Ziel. Und Geduld ist
für unsereins ja sowieso eine der wichtigsten Tugenden.
Christina
Site by Sarah
16.06.2000 © VIVA TS Selbsthilfe