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Wie reagieren Versicherungsunternehmen auf die Vornamensänderung -
Persönliche Erfahrungen

Nun war es also geschafft! Ich hatte die Vornamensänderung samt gerichtlichem Bescheid in der Tasche. Hochmotiviert machte ich mich sogleich daran, allen Behörden und Instituten meine neue Identität mitzuteilen.

Ein nicht unbeachtlicher Teil davon betraf alle möglichen Versicherungen: Krankenversicherung, Sozialversicherung, Autoversicherung, Haftpflicht- und Unfallversicherung und schließlich die Lebensversicherung. Jedem Brief, den ich verschickte, legte ich eine Kopie des Gerichtsbescheids bei, in der Hoffnung, lästigen Rückfragen aus dem Weg zu gehen.

Am schnellsten hat meine Krankenversicherung reagiert. Sie hatte mir übrigens schon vor einem knappen Jahr ohne gesonderten Antrag (!) eine neue Versicherungskarte ausgestellt, zwar noch mit alter Geschlechtskennzeichnung, aber bereits mit richtigem Vornamen. Ich führte schon damals den Schriftverkehr unter meinem weiblichen Namen. Und nun bekam ich wieder eine neue Karte, diesmal mit korrekter Geschlechtskennung: ungerade Doppelziffernblöcke am Ende der Versicherungsnummer für weiblich.

Auto-, Haftpflicht und Unfallversicherung trudelten auch bald ein. Alle Unternehmen stellten mir neue Versicherungspolicen aus, die keinerlei Rückschlüsse auf früher zuließen. Dem Kfz-Versicherungsgeber habe ich übrigens in meinem Anschreiben zusätzlich eine Kopie meines neu ausgestellten Kfz-Scheins beigelegt. Das Unternehmen bietet auch Lebensversicherungen an und hat mir gleich einen vorab (auch hinsichtlich des Geschlechts korrekt) ausgefüllten Antrag zum Abschluß einer Lebensversicherung zugesandt. Da ich damit jedoch bereits versorgt bin, ging ich nicht weiter darauf ein. Außerdem hat auch meine Lebensversicherung schnell und unkompliziert die Vornamensänderung bearbeitet.

Einzig bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Berlin (BfA) benötigte ich zwei Anläufe. Bereits meinem ersten Brief legte ich eine Kopie des Gerichtsbescheids bei, die ich von der Münchener Beratungsstelle der BfA beglaubigen ließ. Dabei stellte ich neben der Bekanntgabe der Vornamensänderung den Antrag, in der Rentenversicherungsnummer die Seriennummer hinsichtlich der Geschlechtskennziffer zu ändern. Dieses Verfahren wurde von den Rentenversicherungsträgern auch bei Vornamensänderung nach § 1 TSG einheitlich beschlossen und 1991 Bundesarbeitsminister Blüm mitgeteilt. Eine Null nach dem Buchstaben steht für männlich, eine Fünf für weiblich. Nach einigen Wochen bekam ich dann tatsächlich einen neuen Sozialversicherungsausweis mit richtigem Vornamen, aber immer noch mit alter Seriennummer. Also habe ich das Ding durchgestrichen, wieder zurückgeschickt und meinen Antrag wiederholt. Und beim zweiten Mal war denn auch die Seriennummer geändert.

Rückblickend habe ich bei keiner Versicherung große Schwierigkeiten mit der Vornamensänderung gehabt. Manchmal klappte es vielleicht nicht gleich beim ersten Mal, aber mit ein bißchen Geduld und sachlicher Argumentation kommt man meistens ans Ziel. Und Geduld ist für unsereins ja sowieso eine der wichtigsten Tugenden.

Christina

 

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16.06.2000 © VIVA TS Selbsthilfe
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